|
 |
|
Index |
|
|
|
|
|
 |
|
Canonbrief |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
In folgender Urkunde wird bestätigt, dass mein Vorfahre Christian König
im Jahre 1708 einer der ersten drei Siedler und Mitbegründer des Ortes Zinse bei Erndtebrück ist.
****
Kopie
des Canonbriefes von Zinse von 1708 aus dem Fürstlichen Archiv in Bad Laasphe,
in welchem auch Christian König
die Erlaubnis zur Errichtung eines Canongutes erteilt wurde.
****
C a n o n b r i e f

****

****

****
Übersetzung des Canonbriefes:
Wir, Heinrich Graf zu Sayn-Wittgenstein und Hohenstein, Herr zu Homburg, Vallendar, Neumagen, Lohra und Clettenberg uhrkundten und bekennen hirmit für uns und unsere succehsones, daß wir zur Fortpfanzung unseres Nutzens
Johann Webern, Johann Simon Wagnern und Christian König
Einen wüsten Orth in der Zinse zubauen eingethan und solcher gestalt überlassen haben, daß wir zuforderst einen Jeden zu einer Wohnung freyes gehöltze Forstfrey abfolgen lassen, und einen Bezirk ausgehen lassen wollen, den sie dann nach ihrem besten Gefallen Nutzen, Bauen administrieren und damit halten und walten so gut sie immer können oder mögen, daß ihnen dann die Wiesen so die Erdenbrücker daherum aufgeraumedt mit beygegeben werden, und was sonst sie noch zu wiessen raumen können, ebenfalls zuraumen vergönnet seyn soll, dagegen sie mit Hand und Mund versprochen sie alß gehorsame Unterthanen zu betragen, der Wildbahn keinen Schaden zuzufügen, sondern vielmehr darauf mit Achtung zu geben, sie hiermit zu verpflichten, damit sie sich nun desto ehender einrichten und ihr Vorhaben effectuieren mögen.
So versprechen Wir Graf Heinrich Albert, daß diese unsere Pachtleute drey nacheinander folgende Jahre keinen Pacht zahlen, sondern nur diese drey Jahre durch Zwantzig stück Rindvieh so wir auf unßere Kosten einkaufen lassen wollen, mit ihrem Vieh die Weyde betreiben lassen und solche ohne entgeld genießen lassen sollen, wie nicht weniger verpflichten sie sich, nach diesen dreyen Jahren einen Jahrl. pacht ad dreyßig rthl (Reichsthaler/d.Red) und zwar jedes Jahr besonders gegen Quittung an unß zu entrichten und hierin einer für den anderen zu stehen, dagegen sie aber mit Jegligerley oneniby (Lasten/d. Red.), sie haben Nahmen, wie sie immer wollen oder noch erdacht werden, beschworet, sondern hierbey jedes mahlen manutenieret und geschützt werden sollen, wir reservieren uns aber origenter Gelegenheit noch mehr Unterthanen hahinzusetzen und denselben in Zinsse ebenmäßig zu ihrer Subsistence einzuraumen.
Endlich sollen gegenwärtige Pächter gehalten seyn mit achtung zu geben damit kein fremdes Vieh in die Zinsse komme, und so bald sie deren vernehmen einige aufgefangen und an mich an hero liefern, dagegen sie von einem jeden Stück Ein rthl. zu genießen haben sollen.
Zu wahrer Urkundt haben dießes eigenhändig unterschrieben und unser Grafl. Siegel dabey drücken lassen 12.4.1708 Heinrich Albert G.z.S.W. unt Hohenstein.
*******
Hiermit bedanke ich mich recht herzlich beim Fürstlichen Archiv in Bad Laasphe für die Bereitstellung des Canonbriefes.
******

Skizze von Zinse 1739 nach dem Forstatlas im fürstlichen Archiv Laasphe
****
|
|
|
|
|
|
|
 |
|
Es ist zehn Sekunden später als vor zehn Sekunden. |
|
|
|
|
|
 |
|
Wahrheit: |
|
|
|
|
|
|
In dir selbst liegt die Ursache
von allem,
was in deinem Leben
geschieht.
(R.W. Trine) |
|
|
|
|